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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ecocabins B.V.

wie bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Amsterdam hinterlegt

Konzepte:

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1. EcoCabins: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung EcoCabins B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 71519262, mit Sitz in Amsterdam und Geschäftsräumen am Klimopweg 2, 1032 HZ in Amsterdam.
2. Kunde(n): die natürliche oder juristische Person, die den Auftrag zur Lieferung der Ware(n) erteilt oder zu diesem Zweck ein Angebot einholt.
3. Unterkunft(en): Tiny Houses oder kompakte, intelligente und mobile Häuser. Bei den Tiny Houses kann es sich gegebenenfalls um bewegliches (Lieferung ohne Grundstück/Boden) oder unbewegliches (Lieferung mit Grundstück/Boden) Eigentum handeln.

Artikel 1: Allgemeines

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung EcoCabins B.V., im Folgenden als "EcoCabins" bezeichnet, abgegeben bzw. abgeschlossen werden: EcoCabins.
5. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Angebote und Verträge, die mit demselben Kunden erstellt bzw. abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie mit bereits erstellten Angeboten oder bereits abgeschlossenen Verträgen in Zusammenhang stehen oder auf diese folgen.
6. Wenn und soweit die vom Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden unanwendbar.
7. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein sollte, bleiben die anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. In diesem Fall werden EcoCabins und der Kunde versuchen, in Absprache neue Bestimmungen zu vereinbaren, um die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen zu ersetzen, wobei so weit wie möglich der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
8. EcoCabins ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Eine Änderung kann auch für Verträge, die vor der Änderung abgeschlossen wurden, für anwendbar erklärt werden, wenn und soweit die Änderung die Rechte, die die Kunden aus dem/den betreffenden Vertrag/Verträgen ableiten können, nicht einschränkt. Eine Änderung kann auf eine oder mehrere bestimmte (Kategorien von) Verträgen beschränkt werden.
9. EcoCabins lässt bei der Erfüllung der geschlossenen Verträge die gebotene Sorgfalt walten und berücksichtigt dabei nach besten Kräften die Interessen ihrer Kunden.

Artikel 2: Ausschreibungen

1. Alle Angebote von EcoCabins sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich etwas anderes angegeben; in diesem Fall hat das Angebot eine Gültigkeit von einem Monat.
2. Abbildungen, Form, Design, Zeichnungen, Farben, Kapazitätsangaben und weitere Beschreibungen sind so genau wie möglich, aber für EcoCabins nicht unbedingt verbindlich. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wobei EcoCabins im Falle zwischenzeitlicher Modelländerungen berechtigt ist, das geänderte Modell zu liefern. EcoCabins ist auch berechtigt, ohne vorherige Kenntnis oder Wissen des Kunden technisch notwendige Änderungen an den von EcoCabins verkauften oder zur Reparatur angebotenen Gehäusemodellen, technischen Anlagen und/oder Komponenten vorzunehmen.
3. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn EcoCabins schriftlich bestätigt hat, das Angebot oder die Bestellung des Kunden anzunehmen.
4. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von EcoCabins sind für EcoCabins nicht bindend, es sei denn, diese Mitarbeiter sind dazu bevollmächtigt oder die Vereinbarung wird von der Geschäftsleitung von EcoCabins schriftlich bestätigt.
5. Kommt kein Vertrag zustande, so ist der Verwender berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung zu stellen, wenn und soweit dies vor der Erstellung des Angebots schriftlich vereinbart wurde.
6. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und/oder Grunderwerbsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7. Der Auftraggeber steht für die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Spezifikationen, Berechnungen und dergleichen ein.
8. Der Kunde stellt EcoCabins von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum frei, die sich aus den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Modellen, Bildern usw. ergeben und gegen EcoCabins geltend gemacht werden.

Artikel 3: Zeichnungen und Berechnungen

1. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen, die von EcoCabins oder in ihrem Auftrag von einem externen Designer erstellt wurden, bleiben Eigentum von EcoCabins. Sie dürfen vom Kunden nicht Dritten zur Verfügung gestellt oder gezeigt werden, um ein ähnliches Angebot oder einen ähnlichen Vertrag zu erhalten oder um sich selbst und/oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Kommt kein Vertrag zustande, sind diese Unterlagen unverzüglich und frachtfrei zurückzusenden. EcoCabins behält sich alle Rechte des geistigen Eigentums an diesen Unterlagen vor.
2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels hat der Auftraggeber jedoch freie Verfügung über die in Absatz 1 genannten Daten, ungeachtet der Form, in der sie gespeichert sind, wenn er dafür schriftlich ein Honorar vereinbart hat und dieses bezahlt wurde oder - falls ein solches nicht vereinbart wurde - wenn ein Honorar noch schriftlich vereinbart wird.
3. Angaben über Herstellungs- und/oder Konstruktionsmethoden, die dem Urheberrecht unterliegen oder für die ein im ersten Absatz genannter Entwerfer einen Vorbehalt gemacht hat, dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet, kopiert, gezeigt oder Dritten gegenüber offengelegt werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor.
4. EcoCabins kann für jeden Schaden, der sich aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels ergibt, Ersatz verlangen.

Artikel 4: Preis und Preisanpassung

1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und/oder Transfersteuer und basieren auf den am Tag des schriftlichen Angebots geltenden Steuern, Abgaben, Löhnen, Sozialabgaben, Material- und Rohstoffpreisen und sonstigen Kosten.
2. EcoCabins behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages, aber vor dem Zeitpunkt seiner Erfüllung, Änderungen eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren dazu Anlass geben.
3. EcoCabins informiert den Kunden rechtzeitig schriftlich, wenn und soweit sie von dem oben genannten Recht Gebrauch macht, Preisänderungen vorzunehmen. Führt die Preisänderung zu einer Preisdifferenz von mehr als zehn Prozent (10%) gegenüber dem vereinbarten Preis, wird EcoCabins den Vertrag auf schriftlichen Antrag des Kunden kündigen.
4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Preise in niederländischer Währung angegeben.
5. Alle vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich der Transport- und Verpackungskosten.

Artikel 5: Abschluss des Abkommens

1. Der Vertrag wird durch einen schriftlichen Auftrag zur Lieferung der Ware auf der Grundlage des Angebots geschlossen.
2. Wenn der Kunde eine Bestellung mit EcoCabins in Abweichung von dem Angebot von EcoCabins vorbereitet platziert, muss der Kunde deutlich die Abweichung von dem Angebot zu EcoCabins kommunizieren.
3. Erteilt der Kunde einen schriftlichen Auftrag, wird vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz zwei davon ausgegangen, dass der Auftrag des Kunden den Inhalt dessen, was vereinbart wurde, genau wiedergibt, es sei denn, EcoCabins teilt dem Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Auftrags seine Einwände gegen die Darstellung des Inhalts mit.
4. Die Bestimmungen der ersten drei Absätze gelten sinngemäß für Änderungen und Ergänzungen des Abkommens oder weiterer Abkommen.

Artikel 6: Lieferung und Risiko

1. Zur Bestimmung der Lieferfrist wird im Liefervertrag ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit oder ein Zeitraum angegeben.
2. Die Übergabe erfolgt bei beweglichen Sachen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe und bei unbeweglichen Sachen zum Zeitpunkt der notariellen Übergabe.
3. EcoCabins behält sich das Recht vor, das gesamte oder einen Teil des von ihr zu liefernden Produkts vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Mit der Maßgabe, dass der Benutzer wird der Kunde schriftlich im Voraus zu informieren.
4. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das von EcoCabins gemietete Transportmittel den Entladeort ordnungsgemäß und über ein gut befahrbares und zugängliches Gelände oder über Wasser erreichen kann und dass ausreichend Platz für die Anlieferung vorhanden ist.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt des Angebots abzunehmen.
6. Nimmt der Kunde die Ware nicht, nicht rechtzeitig oder nicht am vereinbarten Ort ab, weil er nicht die erforderliche Mitwirkung leistet oder weil ein anderes Hindernis auf seiner Seite auftritt, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug, und EcoCabins ist berechtigt, die Ware von dem Ort und zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erfolgen soll, zu transportieren und sie auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem von EcoCabins zu bestimmenden Ort zu lagern. EcoCabins hat dann Anspruch auf Entschädigung für den ihr entstandenen Schaden. Diese Entschädigung beläuft sich auf mindestens 50% des Nettorechnungsbetrags, unbeschadet ihres Rechts, eine Entschädigung für den darüber hinausgehenden Betrag zu fordern.
7. Werden die Waren nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Angebot zur Lieferung vom Kunden übernommen, ist EcoCabins berechtigt, den Vertrag, auf dessen Grundlage die Lieferung erfolgte, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und die zu liefernden Waren zu verkaufen oder zurückzunehmen. Der Kunde schuldet dann eine Entschädigung in Höhe des entgangenen Gewinns und aller in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Diese Entschädigung beläuft sich auf mindestens 50% des Nettorechnungsbetrags, unbeschadet des Rechts, Schadenersatz für den darüber hinausgehenden Betrag zu verlangen.
8. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des vollständigen oder teilweisen Untergangs der zu liefernden Waren trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. ab dem Zeitpunkt und dem Ort, an dem die Lieferung vertragsgemäß erfolgen soll.
9. Die angegebene Frist, innerhalb derer die Lieferung erfolgen muss, wird von EcoCabins in aller Angemessenheit und Fairness verfolgt werden, ist aber nicht bindend.
10. Die Überschreitung der angegebenen Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Aussetzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
11. Die Überschreitung der Lieferfrist hat niemals zur Folge, dass EcoCabins für direkte oder indirekte Folgen einer verspäteten Lieferung haftbar gemacht werden kann.
12. Die Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, einschließlich der Kosten für den Transport, die Versicherung, die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und Genehmigungen, die Verpackung, das Heben, das Be- und Entladen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 7: Verpackung

1. Die Verpackung bleibt das Eigentum von EcoCabins. Der Kunde muss diese Verpackung mit der gebotenen Sorgfalt verwalten.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

1. Als Sicherheit für die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden behält sich EcoCabins das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat. In diesem Sinne bedeutet "Verpflichtungen" Verpflichtungen in Bezug auf die Gegenleistung an EcoCabins geschuldet betreffend:
a. die im Rahmen dieses Abkommens gelieferten oder zu liefernden Waren
Geschäft;
b. die Leistungen des Kunden aus diesem Vertrag
die durchzuführenden Arbeiten;
c. die Ansprüche wegen Nichterfüllung von
diese Vereinbarung.
2. Hat EcoCabins sowohl Forderungen gegen den Kunden, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, als auch Forderungen gegen den Kunden, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht, so dient eine Zahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Forderung, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht.
3. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es ihm nicht gestattet, die gelieferten Waren unter irgendeinem Titel zu übertragen, zu belasten oder zu veräußern.
4. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die gelieferten Waren für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt und als bekanntes Eigentum von EcoCabins zu verwahren.
5. EcoCabins ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn und soweit der Kunde einer Verpflichtung gegenüber EcoCabins nicht nachkommt oder sich nach Ansicht von EcoCabins in Zahlungsschwierigkeiten befindet.
6. Der Kunde ist verpflichtet, das Objekt für die Dauer des vorbehaltenen Eigentums zu versichern und versichert zu halten. Der Kunde erteilt EcoCabins hiermit eine unwiderrufliche Vollmacht, Zahlungen auf der Grundlage des versicherten Kaskorisikos im Namen des Kunden entgegenzunehmen.
7. Wenn Dritte Rechte an einer von EcoCabins gelieferten, aber vom Kunden noch nicht (vollständig) bezahlten Unterkunft geltend machen, muss der Kunde EcoCabins innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden darüber informieren. EcoCabins ist in diesem Fall berechtigt, die betreffende Unterkunft aus den Räumlichkeiten des Kunden zu entfernen (oder entfernen zu lassen), sie zurückzunehmen und sie an anderer Stelle zu platzieren.

Artikel 9: Gewährleistung

1. EcoCabins gewährt eine Garantie auf die gelieferte(n) Wohnung(en), wie sie in den dem Kunden zur Verfügung gestellten Garantieformularen angegeben ist und deren Bedingungen entspricht. Wenn keine Garantieformulare zur Verfügung gestellt werden, garantiert EcoCabins die Unversehrtheit und die vereinbarte Qualität der gelieferten Ware für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung und nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel an der gelieferten Ware durch fehlerhafte Verarbeitung, Konstruktion oder Herstellung der gelieferten Ware oder durch die Verwendung von fehlerhaften Materialien, Rohstoffen und Hilfsstoffen durch EcoCabins verursacht wurde, wodurch die Wohnung unbewohnbar wurde. Es wird davon ausgegangen, dass sich die vorgenannte Garantiezeit nur auf die Rahmenwohnung bezieht und nicht auf die mit ihr gelieferten Haushaltsgeräte und technischen Anlagen. Für die mit der Wohnung gelieferten Haushaltsgeräte und technischen Anlagen gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren oder die von den jeweiligen Lieferanten dieser Produkte gewährte Garantiezeit.
2. Mängel, die ganz oder teilweise auf ein vom Kunden vorgeschriebenes Verarbeitungsverfahren oder auf eine vom Kunden vorgeschriebene Konstruktion oder Fertigung zurückzuführen sind oder die ganz oder teilweise durch einen vom Kunden vorgeschriebenen Lieferanten, Berater, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, fallen nicht unter die Garantie.
3. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind:
- unsachgemäße Handhabung durch den Kunden;
- Verschleiß (und damit verbundene Wartungsarbeiten), der angesichts der vorhersehbaren Verwendung des gelieferten Gutes durch EcoCabins nicht übermäßig ist;
- die gelieferte Ware anders als nach den mitgelieferten Richtlinien und Spezifikationen oder anders als zu dem Zweck, zu dem sie geliefert wurde, zu verwenden oder zu verarbeiten;
- die Einhaltung von staatlichen Vorschriften;
- die Injektion der Ware oder von Teilen der Ware auf andere als geeignete Weise;
- die Verwendung von aggressiven Flüssigkeiten oder Lösungsmitteln;
- Schäden durch Farbe;
- Schäden, die durch das Durchstechen oder die Beschädigung von Produkten entstehen;
- Schäden, die durch vorübergehende oder dauerhafte Umweltbelastungen oder durch Luftverschmutzung entstehen;
- geringfügige Verarbeitungsmängel, die die Unversehrtheit nicht beeinträchtigen;
- Mängel oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Reparatur/Wartung durch Dritte zurückzuführen sind;
- Verwendung von Teilen, die nicht von EcoCabins geliefert wurden;
- längerer Exposition gegenüber extremen Temperaturen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit und/oder salzhaltiger Luft;
- starken Erschütterungen oder hohem Druck ausgesetzt sind;
- Gewalt, Naturkatastrophen und/oder Kriegsbedingungen;
1. Wenn der Kunde Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat oder die gelieferte Ware anders als in den mit der gelieferten Ware gelieferten Richtlinien und Spezifikationen oder anders als in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Ware geliefert wurde, verwendet oder die gelieferte Ware nicht von einem von EcoCabins autorisierten Dritten repariert wurde, erlischt die Garantie.
2. Wenn und soweit ein Lieferant verpflichtet ist, EcoCabins irgendeine Form der Garantie für die gelieferten Waren zu gewähren, geht die von EcoCabins gewährte Garantie niemals über die von diesem Lieferanten gewährte Garantie hinaus.
3. EcoCabins ist berechtigt, den Mangel an der gelieferten Ware nach eigenem Ermessen durch eine kostenlose Reparatur zu beheben.
4. Durch die Nachbesserung der Lieferung im Rahmen dieser Garantiebestimmungen wird die vereinbarte Garantiezeit nicht verlängert.
5. Während des Zeitraums, in dem der Kunde nicht mit einer Verpflichtung auf sie im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrages im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, EcoCabins ist nicht verpflichtet, eine Garantie.
6. Jegliche Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf eine mangelhafte Lieferung ist zu jeder Zeit auf die oben genannten Garantieverpflichtungen beschränkt.

Artikel 10: Haftung

1. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist die Haftung von EcoCabins für alle unmittelbaren Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder einer Unzulänglichkeit bei der Vertragserfüllung zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, in jedem Fall auf den Betrag des ursprünglichen Rechnungswerts oder auf den Betrag begrenzt, der von der von EcoCabins abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt wird und für den tatsächlich eine Deckung besteht.
2. EcoCabins haftet niemals für indirekte Kosten und indirekte Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder einer Unzulänglichkeit bei der Erfüllung des Vertrags zusammenhängen oder dadurch verursacht werden.
3. EcoCabins haftet nur für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, wenn und soweit diese Schäden durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt sind und im Rahmen der betreffenden Versicherungspolice ausgezahlt werden. Das Gleiche gilt für Schäden durch Verletzung und/oder Tod, die als Folgeschäden zu qualifizieren sind, es sei denn, es besteht eine Produkthaftung für den betreffenden Schaden seitens EcoCabins, wie in Titel 6.3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, oder im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung von EcoCabins.
4. Der Kunde stellt EcoCabins von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz oder anderweitig frei, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung des Vertrags zwischen EcoCabins und dem Kunden verbunden sind.
5. EcoCabins haftet in keinem Fall für Schäden oder Wertminderungen am Eigentum des Kunden, das EcoCabins oder eine von ihr beauftragte Person aufbewahrt/repariert/verarbeitet/aufbewahrt, bis zu dem Betrag, für den EcoCabins sich gegen solche Schadensfälle versichert hat und für den tatsächlich Versicherungsschutz besteht.
6. Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust von Waren und Werkzeugen, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EcoCabins zurückzuführen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

1. Wenn und soweit EcoCabins ihre vertraglichen Verpflichtungen aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht am vereinbarten Ort erfüllen kann, ist sie berechtigt, den betreffenden Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne schadenersatzpflichtig zu werden aufzulösen oder die Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag für höchstens sechs Monate auszusetzen. Während des sechsmonatigen Aussetzungszeitraums ist EcoCabins berechtigt und am Ende dieses Zeitraums verpflichtet, sich entweder für die Erfüllung oder für die Auflösung des Vertrags zu entscheiden.
2. Zu den Ursachen, die EcoCabins nicht zuzurechnen sind, gehören jede unvorhersehbare Stagnation im regulären Geschäftsverlauf im Unternehmen von EcoCabins oder im Unternehmen eines Dritten, von dem EcoCabins Waren oder Dienstleistungen bezieht, sowie offensichtliche Änderungen der tatsächlichen Umstände seit Vertragsabschluss, die direkt oder indirekt die Selbstkostenfaktoren oder die Liefermöglichkeiten beeinflussen.
3. Zu den Ursachen, die nicht auf EcoCabins zurückgeführt werden können, gehören:
- (Bürger-)Krieg und Aufruhr, auch außerhalb der Niederlande, Voll- oder Teilmobilisierung;
- Epidemien;
- Feuer und andere Störungen im Unternehmen von EcoCabins und/oder seinen Lieferanten;
- Änderung der Faktoren, die zur Festlegung der von EcoCabins berechneten Preise beitragen;
- die Einstellung der Produktion des verkauften Hausmodells;
- Transportschwierigkeiten, Streiks oder andere kollektive Maßnahmen, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen;
- Diebstahl oder Unterschlagung aus den Lagern oder Fabriken von EcoCabins und/oder ihren Zulieferern, einschließlich Unterschlagung und/oder Beschädigung und/oder Verlust von Gegenständen, die sich in Reparatur oder Lagerung und/oder während des Transports befinden, sowie ähnliche Umstände und Ereignisse;
- Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an EcoCabins durch seine Lieferanten;
- Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Arbeiten, die EcoCabins an Dritte weitervergeben hat;
- Einfuhr- und Ausfuhrverbote;
- Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Behörden, die die Erfüllung der Vereinbarung schwieriger und/oder kostspieliger machen, als zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorhersehbar war;
- sowie jeder (andere) Umstand, der den normalen Geschäftsgang von EcoCabins behindert und aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrags von EcoCabins vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
4. Tritt einer der oben genannten Umstände ein, so benachrichtigt EcoCabins den Kunden so schnell wie möglich und legt ihm die verfügbaren Belege vor.

Artikel 12: Zahlung

1. Alle Zahlungen müssen spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum bei ecoCabins eingehen, und zwar ohne Recht auf Abzug oder Aufrechnung, auch im Konkursfall, durch Einzahlung auf ein von ecoCabins angegebenes Bankkonto.
2. Wenn der Kunde nicht innerhalb der oben genannten Frist oder nicht innerhalb der weiteren vereinbarten Frist gezahlt hat, ist er von Rechts wegen in Verzug, und EcoCabins ist berechtigt, ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung dem Kunden die gesetzlichen Zinsen (Artikel 6:119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zuzüglich 3% ab dem Rechnungsdatum zu berechnen.
3. Alle Kosten, die EcoCabins infolge der Nichterfüllung, der verspäteten Erfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für Vorladung, Kündigung, Inkasso und Gerichtsvollzieher sowie die Kosten für Rechtsbeistand und Rechtsanwalt und alle anderen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Diese Kosten werden von EcoCabins und dem Kunden auf einen Mindestbetrag von 10 % der zu fordernden Hauptsumme festgesetzt. Der Kunde ist durch die Tatsache der Nichterfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung in Verzug.
4. Auf erste Aufforderung von EcoCabins, zu der EcoCabins jederzeit berechtigt ist, hat der Kunde eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu leisten oder eine von EcoCabins geforderte Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen in einer von EcoCabins zu bestimmenden Weise zu stellen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, und handelt es sich um einen Kaufvertrag, so kann EcoCabins vom Kunden eine Vorauszahlung oder Anzahlung in Höhe von höchstens der Hälfte des Kaufpreises verlangen.
5. EcoCabins ist berechtigt, alle Sachen, die sie vom Kunden oder aufgrund eines mit ihm geschlossenen Vertrags in ihrem Besitz hat oder haben wird, so lange einzubehalten, bis der Kunde EcoCabins alle ihr geschuldeten Beträge vollständig gezahlt hat. Indem der Kunde EcoCabins Güter überlässt oder überlassen lässt, begründet er ein Pfandrecht an diesen Gütern für alles, was er EcoCabins schuldet oder schulden wird. Dies gilt in jedem Fall auch für Forderungen aus noch nicht abgewickelten Verträgen.
6. Der Kunde schuldet eine Lagergebühr, die nach dem von EcoCabins angewandten Tarif oder den vor Ort geltenden Tarifen zu berechnen ist, solange EcoCabins die Waren gemäß diesem Artikel zurückhält.
7. (7) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nach oder erfüllt er eine andere Vertragsbestimmung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, werden seine Waren beschlagnahmt, beantragt er Zahlungsaufschub oder wird sein Konkurs beantragt, stellt der Kunde seine Geschäftstätigkeit ein oder liquidiert sein Unternehmen, verlässt der Kunde die Niederlande mit ständigem Wohnsitz oder pfändet ein Dritter den Kunden oder greift anderweitig auf das Vermögen des Kunden zu gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, und der EcoCabins geschuldete Betrag wird sofort fällig, ohne dass eine weitere Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, ungeachtet einer früheren Vereinbarung über eine regelmäßige Zahlung, mit Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 3%, berechnet ab dem Rechnungsdatum, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird, auf den vom Kunden geschuldeten Betrag. EcoCabins ist in diesem Fall berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erfüllung anderer Verträge auszusetzen oder Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz an den Kunden besteht.
8. Jede Zahlung gilt zunächst als Begleichung der fälligen Zinsen und/oder Kosten und nach vollständiger Zahlung als Begleichung der ältesten noch offenen Rechnung, unabhängig davon, ob bei der Zahlung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder nicht.
9. Wenn EcoCabins einen Vertrag auflöst, hat EcoCabins Anspruch auf Schadenersatz. Der Schaden von EcoCabins wird dabei auf mindestens 15% des Rechnungswerts des verkauften Objekts oder 15% des Rechnungswerts der von EcoCabins im Rahmen des aufgelösten Vertrags erbrachten oder noch zu erbringenden Leistung festgesetzt, unbeschadet des Rechts von EcoCabins, vom Kunden ihren tatsächlichen Schaden zu fordern, wenn dieser höher ist.
10. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die EcoCabins entstehen, um die vom Kunden geschuldeten Beträge einzutreiben, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 20% des geschuldeten Betrags mit einem Mindestbetrag von 100 € ohne MwSt. festgesetzt, unbeschadet des Rechts von EcoCabins, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese höher sind.
11. EcoCabins ist berechtigt, alle fälligen Forderungen des Kunden gegen EcoCabins mit allen einforderbaren Forderungen von EcoCabins gegen den Kunden zu verrechnen.

Artikel 13: Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

1. Auf alle Verträge zwischen EcoCabins und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen zwischen EcoCabins und dem Kunden ergeben und nicht in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen, sind in erster Instanz dem Bezirksgericht Amsterdam vorzulegen und von diesem zu entscheiden.
Artikel 14: Datenschutzklausel
1. Die in einem Bestellformular angegebenen personenbezogenen Daten werden im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann EcoCabins dem Kunden einen optimalen Service bieten, ihn rechtzeitig mit aktuellen Produktinformationen versorgen, ihm personalisierte Angebote machen und Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber ihm erfüllen.
2. Der Kunde hat ein Recht auf Einsicht und Berichtigung der Daten. Einem vom Kunden bei EcoCabins eingelegten Widerspruch gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung wird stattgegeben. Zu diesem Zweck kann der Kunde seinen Widerspruch an EcoCabins B.V., PO Box 37700, 1030 BG Amsterdam, richten.
3. Darüber hinaus werden die Daten Dritten im Rahmen von Produktinformationen, (Direkt-)Marketingaktivitäten und anderen (Dienst-)Leistungen zur Verfügung gestellt, darunter Lieferanten von Bauteilen und technischen Anlagen, seine verbundenen Unternehmen sowie seine Vertriebsorganisation.
Artikel 15: Schlussbestimmungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden beim Bezirksgericht Amsterdam hinterlegt.
2. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Kunden gültige Fassung.
3. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

Januar 2020

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